Seeger - so geht Baurecht!

Aufgepasst beim Baukaufrecht – Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftragnehmers!

Bei Vertragsverhältnissen mit Lieferanten gilt das Baukaufrecht. Das kann sehr tückisch sein und führt schnell dazu, dass ein Bodenleger seine Ansprüche gegenüber dem Lieferanten oder Hersteller aufgrund von Mängeln des Materials verliert.

04.10.2021